Kostenerstattungsverfahren: Erfahrungen mit Krankenkassen
Strukturierte Zusammenfassung aus der Praxis (Stand: 2024/2025). Diese Übersicht fasst anonymisierte Erfahrungsberichte von Psychotherapeuten zum Kostenerstattungsverfahren (KEV) zusammen. Die Bewertungen basieren auf Praxiserfahrungen und können sich ändern. Das Vorgehen einzelner Kassen ist oft sachbearbeiterabhängig.
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Empfohlene Krankenkassen
Kassen mit erhöhtem Aufwand
Nicht empfohlene Krankenkassen
Tipps für das Antragsverfahren
Antragstellung
- TSS-Bogen gleich mit Erstantrag einreichen. TSS steht für Terminservicestelle, den Vermittlungsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der TSS-Bogen dokumentiert, dass auch die offizielle Vermittlungsstelle keinen Therapieplatz finden konnte.
- Mindestens 20 dokumentierte Absagen von kassenzugelassenen Praxen sammeln (manche Kassen verlangen 30-40)
- Absagen mit Datum, Uhrzeit und genauem Wortlaut dokumentieren
- PTV11 mit Dringlichkeitsvermerk und Begründung im Textfeld
- Konsiliarbericht für Krankenkasse beifügen
- Bei stationären Voraufenthalten: Entlassungsbericht mit Empfehlung ambulanter Psychotherapie
- Screenshot von TSS-Website bei erfolgloser Vermittlung
Bei Ablehnung
- Bei Ablehnung immer Widerspruch einlegen - oft erst dann Bewilligung
- Persönlicher Kontakt und Anrufe können helfen
- Abtretungserklärung anfragen (nicht alle Kassen akzeptieren)
- Fristversäumnis der Kasse = Genehmigungsfiktion nutzen
- Kassenwechsel hat oft nur 2 Monate Kündigungsfrist
Hinweise zur Vergütung
- GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) ist der Standardsatz für Privatpatienten
- EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist der Kassensatz
- 2,3-facher GOP-Satz entspricht etwa dem EBM
- Mit Begründung (Schwere der Erkrankung, Aufwand) kann 3,0-3,5-facher Satz beantragt werden
- Manche Kassen zahlen nur EBM - bei GOP-Rechnung widersprechen
- Differenz nie selbst vom Patienten zahlen lassen - Anspruch erlischt sonst
Wichtiger Hinweis
Diese Zusammenfassung basiert auf subjektiven Erfahrungsberichten und stellt keine Rechtsberatung dar. Das Verhalten von Krankenkassen kann sich ändern und ist oft von einzelnen Sachbearbeitern abhängig. Bei Ablehnung immer Widerspruch prüfen und ggf. rechtliche Beratung einholen.